Hintergrundinformationen

UNO (United Nations Organisation, Organisation der Vereinten Nationen)

Am 26. Juni 1945 wurde die UNO in Folge des zweiten Weltkrieges von 50 Staaten[i] gegründet. Heute (2018) sind 193 Staaten Mitglied der UNO – und damit nahezu alle von allen Ländern anerkannten Staaten unserer Welt[1]. Gemäß ihrer Charta[ii] (ihrem Gründungsvertrag/ihrer „Verfassung“) sind die wichtigsten Aufgaben der UNO die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

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WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN - FEST ENTSCHLOSSEN,
künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen, Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können, den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern,

UND FÜR DIESE ZWECKE …

HABEN BESCHLOSSEN, IN UNSEREM BEMÜHEN UM DIE ERREICHUNG DIESER ZIELE ZUSAMMENZUWIRKEN.

Dementsprechend haben unsere Regierungen …

(Präambel der Charta der Vereinten Nationen).


[1]  Unter den Nichtmitgliedern der UNO ist der Vatikanstaat der einzige von allen Ländern anerkannte Staat. Er verzichtet freiwillig auf eine Mitgliedschaft bei der UNO.

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Generalversammlung

Kapitel IV der UN-Charta definiert die Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse der Generalversammlung[iii].

Sie ist das wichtigste Beratungsorgan der Vereinten Nationen. Sie kann alle internationalen Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen der Charta fallen. Alle Mitgliedstaaten sind in der Generalversammlung vertreten. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen.

Die Generalversammlung trifft in der Regel keine Entscheidungen, sie gibt Empfehlungen ab.

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Sicherheitsrat

Der UN-Sicherheitsrat[iv] (Kapitel V der UN-Charta) hat 15 (fünf ständige und zehn nichtständige) Mitglieder. Die Generalversammlung wählt die zehn nichtständigen Mitglieder für eine jeweils zweijährige Amtszeit. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder (Artikel 23).

Der Sicherheitsrat trägt die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ (Artikel 24). Er stellt fest, „ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt“ (Artikel 39) und leitet entsprechend Gegenmaßnahmen (Artikel 41 und 42) ein.

Der Sicherheitsrat ist das einzige UN-Organ, das für die Mitgliedstaaten bindende Entscheidungen treffen kann (Artikel 25, 43 und 45)[v].

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Ständige Mitglieder

Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats sind China, Frankreich, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.

Jedes dieser Länder hat ein Veto-Recht und kann somit jeden Beschluss des Sicherheitsrates verhindern.

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Veto-Recht

Aufgrund ihres Vetorechts haben die fünf ständigen Mitglieder weitgehenden Einfluss auf die Praxis der UN-Friedenssicherung, da das Vetorecht regelmäßig die Durchsetzung von wichtigen Resolutionen verhindert [vi] [vii] [viii].

Es ist naheliegend, dass Resolutionen und Beschlüsse immer dann verhindert werden, wenn sie eines der ständigen Mitglieder selber oder seine Interessen betreffen.

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UN-Resolutionen

UN-Resolutionen sind Beschlüsse der Organe der Vereinten Nationen.

Resolutionen des Sicherheitsrats sind völkerrechtlich bindend. Sie werden gegen Staaten oder Konfliktparteien ausgesprochen, deren Handeln eine Gefährdung der internationalen Sicherheit oder eine Verletzung des Völkerrechts beziehungsweise der Menschenrechte darstellt.

Resolutionen der Generalversammlung und weiterer UN-Organe sind in der Regel nicht verbindlich sondern als Empfehlungen zu verstehen.

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Atomwaffen und -mächte

Anfang 2022 waren neun Staaten (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, China, Indien, Pakistan, Israel und die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)) im Besitz von schätzungsweise 12.705 Atomwaffen, davon geschätzt 9.440 in militärischen Lagerbeständen für einen möglichen Einsatz. Ungefähr 3.732 dieser Sprengköpfe sind einsatzbereit und etwa 2.000 in höchster Alarmbereitschaft[ix] .

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Kriege seit 1945

Seit 1945 (seit Bestehen der UNO und dem Ende des 2. Weltkriegs) wurden viele Millionen Menschen Opfer von weit über einhundert Kriegen[x]. Viele dieser Kriege waren illegal und begannen mit Lügen[xi].

Unzählige Menschen (Zivilisten und Soldaten) erlitten unermessliches Leid, wurden verstümmelt, wurden traumatisiert, verloren ihr Leben, ihre Familien oder ihre Heimat.

Ende 2017 waren 68,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht[xii].

Ende 2018 waren 70,8 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht[xii].

Ende 2019 waren 79,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht[xii].

Ende 2020 waren 82,4 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht[xii].

Ende 2021 waren 89,4 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht[xii].

Ende 2022 waren 103 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht[xii].

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Gewaltverbot

In Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen ist ein für alle Länder verbindliches Gewaltverbot festgeschrieben.

(4) Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

Es gibt nur zwei Ausnahmen von diesem Gewaltverbot:

1.  Das Recht zur Selbstverteidigung (Artikel 51)

2.  Es liegt ein eindeutiges Mandat des UN-Sicherheitsrates vor (Artikel 42)

Alle anderen Kriege oder Akte der Aggression sind illegal und ein Bruch des Völkerrechts.

Als Akte der Aggression gelten neben Angriffen eines Staates gegen einen anderen Staat unter anderem auch „das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, Freischärler oder Söldner“[xiii].

Überdies verbietet Artikel 2 Absatz 7 jegliche Einmischung in „Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören“, sofern nicht eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens vorliegt.

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Atomwaffenverbotsvertrag

Der Atomwaffenverbotsvertrag[xiv] ist eine von bislang (Stand: 08. Oktober 2021) 86 Staaten unterzeichnete und von 56 Staaten ratifizierte internationale Vereinbarung, die die Entwicklung, die Produktion, den Test, den Erwerb, die Lagerung, den Transport, die Stationierung, den Einsatz von und die Drohung mit Atomwaffen verbietet.

Am 22. Januar 2021, 90 Tage nach der 50. Ratifizierung, trat der Vertrag in Kraf.

Leider sind die Atommächte und die NATO-Staaten bislang nicht bereit dem Vertrag beizutreten.

Am 10.06.2022 teilte das Auswärtige Amt der BRD auf eine Kleine Anfrage mit: "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) nicht mit den sich aus der Mitgliedschaft im Nato-Bündnis ergebenden Verpflichtungen vereinbar wäre. ..."[xiv].

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Internationaler Strafgerichtshof

Mit der Gründung der UNO wurde auch der internationale Gerichtshof (IGH) etabliert, dessen Funktionsweise und Zuständigkeit in der Charta der Vereinten Nationen geregelt sind (Statut des Internationalen Gerichtshofs). Allerdings können nur Staaten Parteien vor dem Internationalen Gerichtshof sein (Artikel 34 Absatz 1 des IGH-Statuts). Einzelpersonen können vor dem IGH nicht angeklagt werden[xv]. Um diese Lücke zu schließen, wurde am 1. Juli 2002 auch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH, ICC) gegründet. Die Grundlage des IStGH ist das Römische Statut[xvi].

Der IStGH ist eine unabhängige und unvoreingenommene Institution, außerhalb der Vereinten Nationen, die von 123 Ländern (64 Prozent der UNO-Mitgliedsstaaten) unterstützt wird.

Die Gerichtsbarkeit des IStGH ist auf die schwersten Verbrechen beschränkt, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der AggressionArtikel 5 Absatz 1 des IStGH-Statuts). Diese Liste möchte die „Unabhängige Expertengruppe für die rechtliche Definition von Ökozid“ nun um den Ökozid ergänzen[xvii].

Leider nehmen einige Staaten (die USA, Israel, die Türkei, China, Russland, Indien, Pakistan und andere) nicht am Statut des IStGH teil.

Zudem setzte US-Präsident George W. Bush am 2. August 2002 den „American Service-Members’ Protection Act[xviii]“ in Kraft, der den Präsident der USA ermächtigt, alle notwendigen Mittel, einschließlich militärischer Invasionen, einzusetzen, um vor dem IStGH angeklagte US-Bürger aus dem Zugriff durch das Gericht zu befreien.
Auch drohte der Sicherheitsberater des Weißen Hauses, John Bolton, im September 2018 mit Einreiseverboten und Finanzsanktionen gegen die Richter und Staatsanwälte des IStGH, falls Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen von Amerikanern in Afghanistan vorangetrieben werden[xix].
Im März 2019 wurde der Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda, nun tatsächlich das Einreisevisum entzogen[xx]. Der IStGH sagte dazu, er arbeite "unparteiisch und unabhängig" und werde seine Untersuchungen trotz Strafmaßnahmen der USA fortsetzen.

Am 25. 08.1993 wurde der Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) gegründet. Am 08.11.1994 der Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) und am 22. 12.2010 deren Rechtsnachfolger, der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (MICT), jeweils mit Zustimmung der USA (Resolutionen 827, 955 und 1966 des UNO-Sicherheitsrats).

Damit wird eindeutig klargemacht, dass Kriegsverbrechen grundsätzlich geahndet werden sollen, allerdings nur wenn sie nicht von US-Amerikanern oder deren Verbündeten begangen werden. Eine vergleichbare Haltung bringen auch andere Regierungen durch ihre Ablehnung des IStGH zum Ausdruck.

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[i]      UNRIC – Die Geschichte der Vereinten Nationen (https://unric.org/de/die-vereinten-nationen/geschichte-un/)
Wikipedia – Vereinte Nationen (https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinte_Nationen)

[ii]     Charta der vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs (https://unric.org/de/charta/)

[iii]    UNRIC – Das System der Vereinten Nationen (https://unric.org/de/das-un-system/)

[iv]    UNRIC – Sicherheitsrat (https://www.unric.org/de/aufbau-der-uno/88)

[v]     DGVN – UN-Sicherheitsrat (https://frieden-sichern.dgvn.de/friedenssicherung/organe/sicherheitsrat/)

[vi]    DGVN – Volker Löwe: Die Vetos im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (1983-1990)
(https://www.dgvn.de/fileadmin/publications/PDFs/Zeitschrift_VN/VN_1991/Heft_1_1991/04_Beitrag_Loewe_VN_1-91.pdf)

[vii]   DGVN – Katharina Höne: Die Vetos im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (1991-2010)
(https://www.dgvn.de/fileadmin/publications/PDFs/Zeitschrift_VN/VN_2011/Heft_2_2011/06_Hoene_beitrag_2-11_4-4-2011.pdf)

[viii]  Statistika – Anzahl der Vetos der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der VN
(https://de.statista.com/statistik/daten/studie/322711/umfrage/vetos-der-staendigen-mitglieder-des-sicherheitsrates-der-vereinten-nationen/)

[ix]    SIPRI YEARBOOK (Kurzfassungen)
2018 - 6. Atommächte weltweit (https://www.sipri.org/sites/default/files/2018-09/sipri_yb18_summary_de_0.pdf)
2019 - 6. Weltatomstreitkräfte (https://www.sipri.org/sites/default/files/2019-11/yb19_summary_de.pdf)
2020 - 10. WORLD NUCLEAR FORCES (https://www.sipri.org/sites/default/files/2020-06/yb20_summary_en_v2.pdf)
2021 - 10. WORLD NUCLEAR FORCES (https://www.sipri.org/sites/default/files/2021-06/sipri_yb21_summary_en_v2_0.pdf)
2022 - 10. WORLD NUCLEAR FORCES (https://www.sipri.org/sites/default/files/2022-06/yb22_summary_en_v3.pdf)

[x]     Wikipedia – Liste von Kriegen/Große Kriege seit dem Zweiten Weltkrieg (mit Opferzahl)
(https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Kriegen#Große_Kriege_seit_dem_Zweiten_Weltkrieg_(mit_Opferzahl)

[xi]     ZDFinfo – War made easy - Wenn Amerikas Präsidenten lügen (Norman Solomon) (https://www.youtube.com/watch?v=J_souEi9gaE, https://www.youtube.com/watch?v=6x2F9Vzl13Y, https://www.youtube.com/watch?v=vI9XtnyIxYE)

[xii]    UNO-Flüchtlingshilfe – Flüchtlinge weltweit, Zahlen & Fakten (https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/fluechtlinge/zahlen-fakten/)
UNHCR-Statistiken 70,8 Millionen Menschen auf der Flucht (https://www.unhcr.org/dach/de/services/statistiken)

[xiii]   UN-Generalversammlung – A/RES/3314 (XXIX). Definition der Aggression (http://www.un.org/depts/german/gv-early/ar3314_neu.pdf)

[xiv]   Wikipedia – Atomwaffenverbotsvertrag (https://de.wikipedia.org/wiki/Atomwaffenverbotsvertrag)
Wikipedia – Vertragsparteien des Atomwaffenverbotsvertrags
(https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Vertragsparteien_des_Atomwaffenverbotsvertrags)
Bundestag – Kein Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-900644)

[xv]    UN-Menschenrechtsabkommen – Internationaler Strafgerichtshof
(https://www.menschenrechtsabkommen.de/internationaler-strafgerichtshof-1104/)

[xvi]   IStGH-Statut (https://www.auswaertiges-amt.de/blob/203446/c09be147948d4140dd53a917c2544fa6/roemischesstatut-data.pdf)

[xvii]  DGVN – Umweltverschmutzung vor Gericht (https://dgvn.de/meldung/umweltverschmutzung-vor-gericht)

[xviii] Wikipedia – American Service-Members’ Protection Act (https://de.wikipedia.org/wiki/American_Service-Members'_Protection_Act)

[xix]   Bolton droht Richtern in Den Haag (https://www.tagesschau.de/ausland/usa-istgh-103.html)

[xx]    Spiegel Online - USA entziehen Chefanklägerin das Visum
(http://www.spiegel.de/politik/ausland/weltstrafgerichtshof-usa-entziehen-chefanklaegerin-fatou-bensouda-visum-a-1261427.html)

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